Was tun, wenn die Krankenversicherung die Kosten einer Kinderwunschbehandlung nicht übernimmt oder zukünftig nicht übernehmen will?
Seit Jahren vertreten wir als Rechtsanwälte erfolgreich die rechtlichen Interessen von Patientenpaaren die IVF/ICSI-Behandlungen durchführen lassen und in puncto Kostenübernahme auf Probleme mit den Versicherern stoßen.
Aufgrund der Vielzahl der rechtlich begleiteten Verfahren sind wir als Rechtsanwalt für Kinderwunschbehandlungen hoch spezialisiert und kennen die rechtlichen Problematiken rund um das Thema IVF / ICSI Behandlung bei unerfülltem Kinderwunsch ebenso gut, wie die besonderen psychischen und emotionalen Belastungssituationen der Paare.
Wir ordnen daher zunächst jeden Fall der Kostenerstattung einer Kinderwunschbehandlung individuell ein und klären zusammen mit unseren Mandanten, die Erfolgschancen und Zielsetzungen. Hierbei arbeiten wir eng mit unseren Mandanten zusammen und stimmen jedes Vorgehen gegen die Krankenversicherung aufgrund der Kostenerstattungsansprüche bei durchgeführter Kinderwunschbehandlung genauestens ab. Als Rechtsanwalt führen wir die außergerichtliche Korrespondenz mit der Krankenversicherung, um die emotionalen Belastungen für das Paar neben der IVF/ICSI Therapie möglichst gering zu halten. Sollte es notwendig werden, selten wir die angefallenen Kosten der Kinderwunschbehandlung auch vor Gericht durch.
Sollten Sie Fragen im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Kosten von IVF/ICSI Behandlung gegenüber privaten Krankenversicherungen haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung – melden Sie sich!
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Ihr Team der Kanzlei Hamecher Thalmann Robertz Schönbroich