Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Ingo Hamecher, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen absolvierte er sein Referendariat im Bereich des OLG Düsseldorf. Nachdem die zweite juristische Staatsprüfung im Jahre 1996 abgelegt wurde, begann er seine anwaltliche Tätigkeit in der Kanzlei Dr. Wattler und Leines und betreute dort schwerpunktmäßig arbeitsrechtliche Mandate.
Von 1998 bis 2001 bildete er gemeinsam mit dem Steuerberater Herrn Glatter eine Bürogemeinschaft. Auch dort bildete ein Schwerpunkt die arbeitsrechtliche Tätigkeit. Von 2001 bis zum Jahre 2011 unterhielt er mit der Rechtsanwältin Frau Kirsten vom Scheidt eine Kanzlei in Bürogemeinschaft unter der heutigen Kanzleianschrift. Aus dieser Bürogemeinschaft erwuchs die heutige Kanzlei mit den Kollegen Thalmann, Robertz und Schönbroich.
Rechtsanwalt Ingo Hamecher berät vor allem Arbeitgeber im Arbeitsrecht.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte bilden das Bau- und Mietrecht.
Zudem unterstützt er seit Jahren Versicherungsnehmer gegen ihre gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen bei der Durchsetzung von Kostenerstattungsansprüchen aus Kinderwunschbehandlungen. Schließlich betreut er mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Größe in allen Fragen des Forderungsmanagements und sämtlicher rechtlicher Problemfelder, die im Zusammenhang mit der Führung derartiger Unternehmen entstehen können.
Ingo Hamecher ist Mitglied in folgenden Organisationen:
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Ihr Team der Kanzlei Hamecher Thalmann Robertz Schönbroich