Das Internet ist heutzutage ebenso wenig aus dem beruflichen und privaten Alltag wegzudenken, wie die gesamte IT. Wir beraten Sie zu Themen rund um den Bereich IT. Da es sich bei dem sog. IT-Recht nicht um ein abgeschlossenes Rechtsgebiet handelt, sondern vielmehr mehrere Rechtsordnungen zusammenspielen und ineinandergreifen, sind umfassende Rechtskenntnisse unerlässlich. So ergänzen sich im IT-Recht beispielsweise Vorschriften aus dem Urheberrecht, dem Markenrecht, dem klassischen Lizenzrecht oder dem Wettbewerbsrecht.
Teilweise müssen komplexe technische Vorgänge verstanden und juristisch aufgearbeitet werden. Auch in den technischen Abläufen halten wir uns auf dem neusten Stand – insbesondere durch regen Austausch mit IT-Firmen, so dass wir auch technisch immer auf dem Laufenden sind. Wir beraten Sie gerne auch in diesem Bereich umfassend und von Anfang an.
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Ihr Team der Kanzlei Hamecher Thalmann Robertz Schönbroich