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Steuerstrafrecht

Steuerstarfrecht

Unzutreffende Angaben oder Fehler  in der Steuererklärung können auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hierbei werfen Steuerhinterziehung, Selbstanzeigen und Steuerfahndung eine Vielzahl an Fragen auf. Wir beantworten diese individuell, kompetent und präzise. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Steuerstrafrecht und im Steuerrecht kennen wir die Besonderheiten des Steuerstrafrechts und die Vorgehensweise der zuständigen Behörden. Gerne beraten wir Sie individuell über die Möglichkeiten zur Vermeidung oder Reduzierung einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung.

 

Unsere Leistungen im Steuerstrafrecht

  • Individuelle Rechtsberatung im Steuerstrafrecht
  • Verteidigung  im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren und im Verfahren vor den Strafgerichten
  • Beratung und Begleitung bei der Einreichung einer strafbefreienden Selbstanzeige
  • Konkrete Hinweise auf Handlungsoptionen und Empfehlung zum weiteren Vorgehen
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Ihr Team der Kanzlei Hamecher Thalmann Robertz Schönbroich