Unzutreffende Angaben oder Fehler in der Steuererklärung können auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hierbei werfen Steuerhinterziehung, Selbstanzeigen und Steuerfahndung eine Vielzahl an Fragen auf. Wir beantworten diese individuell, kompetent und präzise. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Steuerstrafrecht und im Steuerrecht kennen wir die Besonderheiten des Steuerstrafrechts und die Vorgehensweise der zuständigen Behörden. Gerne beraten wir Sie individuell über die Möglichkeiten zur Vermeidung oder Reduzierung einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung.
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Ihr Team der Kanzlei Hamecher Thalmann Robertz Schönbroich