Sie sind Arbeitgeber und möchten sich rechtlich im Bereich des Arbeitsrechts beraten lassen? Sie möchten Arbeitsverträge neu ausgestalten oder benötigen Unterstützung bei einer Lohnstreitigkeit? Sind Sie Arbeitnehmer und haben Beratungsbedarf, da sie eine Kündigung oder Abmahnung erhalten haben?
Rechtsanwalt Hamecher vertritt überwiegend Arbeitgeber, Rechtsanwalt Thalmann die Arbeitnehmerseite. Dadurch kann stets eine punktgenaue arbeitsrechtliche Interessenvertretung vorgenommen werden – wir kennen beide Seiten und vertreten Sie bundesweit vor allen Arbeitsgerichten im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Sowohl als Arbeitgeber, als auch als Arbeitnehmer sind Sie daher bei uns richtig aufgehoben. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre Ziele und setzen dann Ihre arbeitsrechtlichen Interessen konsequent durch.
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Ihr Team der Kanzlei Hamecher Thalmann Robertz Schönbroich