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Arzthaftungsrecht

Arzthaftungsrecht

Es kann jeden treffen. Aufgrund einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung sind größere Schäden entstanden. Die Opfer von Behandlungs- und Arztfehlern sind dann jedoch oft verzweifelt und hilflos. Ihre Gesundheit ist angegriffen bzw. sogar nachhaltig oder dauerhaft in Mitleidenschaft gezogen. Über die rechtlichen Möglichkeiten bestehen bei den Betroffenen oft kaum Kenntnisse. 
Diese Problematik ist uns vertraut. Was wir auf jeden Fall umgehend aus dem Weg räumen können, ist eines: Ihre Ungewissheit.
 

Unsere Leistungen im Arzthaftungsrecht

Erstberatung in Rechtsfragen 
außergerichtliche Interessenwahrnehmung 
Vertretung in gerichtlichen Prozessen. Insbesondere bei:

  • Operationsfehler
  • Behandlungsfehler
  • Falsch- oder Fehlbehandlungen in Heimen
  • Geburtsschaden

Wie wir Ihnen helfen können

Die schnellstmögliche Klärung und Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche hat bei uns oberste Priorität. Dazu klären wir in einem ersten Schritt die medizinische Situation und prüfen den konkreten Nachweis des Behandlungsfehlers.
Für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen infolge der Fehlbehandlung sowie eventuelle Dauerschäden von wesentlicher Bedeutung. Mit Ihrer Unterstützung durch eine exakte Beschreibung der Situation werden wir die Höhe Ihres individuellen Schadensersatzanspruches zu definieren. Wir geben Ihnen daraufhin umgehend eine Einschätzung bezüglich des zu erwartenden Schmerzensgeldes und des Bestehens Ihrer Ansprüche.

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Ihr Team der Kanzlei Hamecher Thalmann Robertz Schönbroich