Sind Sie Bauunternehmer oder Architekt und benötigen Beratung oder rechtlichen Beistand in Auseinandersetzungen mit anderen Werkunternehmern oder den Auftraggebern? Wir setzen Ihre Werklohnansprüche durch.Sie sind Bauherr und haben Fragen zum Thema Baurecht, Beratungsbedarf bezüglich Ihrer Mängelansprüche oder suchen kompetente Beratungen bei der Ausgestaltung von Werkverträgen? Wir bieten Ihnen kompetente Beratung in all diesen Fragen. Gerne beraten wir Sie auch schon im Vorfeld Ihres Bauvorhabens.
...sowohl Bauunternehmer, Architekten und Bauherren im Bereich des privaten Baurechts. Dadurch, dass wir beide Seiten vertreten, können wir zielführend mit Ihnen die richtige Strategie für Sie entwickeln. Beispielsweise setzen wir Werklohnansprüche der Bauunternehmer und Architekten durch, prüfen und gestalten Werkverträge, setzen Gewährleistungsansprüche durch oder klären Sie über einzelne Vertragsbestandteile und Klauseln auf.
Gerne beraten wir Sie auch schon im Vorfeld und bei der Vertragsanbahnung, was insbesondere im Baurecht von Vorteil ist. Die Erfahrung zeigt, dass hierdurch spätere Konflikte vermieden werden können.
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Ihr Team der Kanzlei Hamecher Thalmann Robertz Schönbroich