Unsere Kosten sind transparent und jederzeit für Sie als Mandanten nachvollziehbar.
Preise werden bei uns offen und zu Beginn eines jeden Mandatsverhältnisses besprochen.
Selbstverständlich geben wir Ihnen dabei vorab auch Auskunft über mögliche Prozess-, Gegner- oder Behördenkosten, die unter Umständen vom Mandanten getragen werden müssen. So können Sie die möglichen Kosten sinnvoll kalkulieren.
Wir bieten Ihnen folgende Abrechnungsmethoden an, die ja nach individuellem Wunsch sinnvoll sind:
Die Kosten einer Erstberatung richten sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit. Bei Verbrauchern fallen hierfür höchstens Kosten in Höhe von 190,00 € (netto) an.
Das Erstberatungsgespräch hat das Ziel, zunächst gemeinsam mit Ihnen die Sach- und Rechtslage zu besprechen, um so das weitere Vorgehen, Erfolgsaussichten und den Umfang der Beratung einschätzen zu können.
Sofern Mandate nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet werden, richten sich die entstehenden, gesetzlichen Honoraransprüche nach dem jeweiligen Streitwert.
Im RVG sind die Gebühren einheitlich geregelt, die ein jeder Rechtsanwalt seinem Mandanten bei der Vertretung in einem Gerichtsverfahren mindestens berechnen muss.
Teilweise kann es - abhängig vom jeweiligen Mandat - sinnvoll sein, Abrechnungen nach Stundenhonorar vorzunehmen. Dies ist insbesondere bei Dauerberatungen der Fall oder bei Angelegenheiten, deren Umfang und Dauer noch nicht abgeschätzt werden kann.
Wir berechnen pro angefallener Arbeitszeitstunde 240 € (netto). Hierbei erfolgt die Abrechnung minutengenau durch unsere Zeiterfassung. Selbstverständlich ist für uns, dass wir den zu erwartenden Zeitaufwand vorher mit Ihnen besprechen. Wir bieten Ihnen damit größtmögliche Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Kosten.
Als letzte Alternative bei der Kosteabrechnung bieten wir individuelle Pauschalhonorarvereinbarungen an. Dies ist dann anzuraten, wenn Umfang und Schwierigkeit der zu erwartenden Tätigkeit von Anfang an abgesehen und eingeschätzt werden kann. Dieses Modell bietet Ihnen große Kostenkontrolle.
Sprechen Sie uns an – wir beraten gemeinsam mit Ihnen, welches Modell für Sie das beste ist.
Als letzte Alternative bei der Kostenabrechnung bieten wir individuelle Pauschalhonorarvereinbarungen an.
Dies ist dann anzuraten, wenn Umfang und Schwierigkeit der zu erwartenden Tätigkeit von Anfang an abgesehen und eingeschätzt werden kann. Dieses Modell bietet Ihnen große Kostenkontrolle.
Sprechen Sie uns an – wir beraten gemeinsam mit Ihnen, welches Modell für Sie das beste ist.
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Ihr Team der Kanzlei Hamecher Thalmann Robertz Schönbroich